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Blackout

Ein Blackout ist ein länger andauernder, länderübergreifender Stromausfall. Im Falle eines Blackouts
  • fallen Strom-, Infrastruktur- und Versorgungssystem aus.
  • kann nicht telefoniert werden.
  • fallen Ampeln aus.
  • können keinen öffentlichen Verkehrsmittel (Straßenbahn, U-Bahn etc.) benutzt werden.

Radiosender (wie z. B. Ö1 oder Ö3) bringen wichtige Nachrichten.

Seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung sind wir als Pflichtschule aufgefordert, einen Notfallplan für den eventuellen Eintritt eines Blackouts zu erstellen. Dieser Plan soll als Grundlage für einen möglichst reibungslosen Ablauf im Anlassfall dienen und uns als Schulgemeinschaft helfen, sicher durch eine mögliche Krise zu kommen.

Der Blackout ist während der Schulzeit
  • Der Unterricht findet wie gewohnt laut Stundenplan statt.
  • Klassen, die sich auf Lehrausgängen befinden, kehren gemeinsam mit den Lehrer:innen bzw. Freizeitpädagog:innen zurück zur Schule.
  • Bitte holen Sie Ihr Kind so schnell wie möglich von der Schule ab. Sie können Ihr Kind jederzeit ab Eintritt des Blackouts im Klassenzimmer des Kindes abholen.
  • Kein Kind darf alleine nach Hause gehen.
  • Auch nach 15:30 Uhr findet ein Notdienst für alle Kinder statt, die noch nicht abgeholt werden konnten. Es gibt Notvorräte für einige Stunden in der Schule.
  • Es wird notiert, WANN und WER das Kind abholt. Die Kinder dürfen nur von den abholberechtigten Personen bzw. Notfallkontakten (siehe Formular Entlassunszeiten) abgeholt werden. Sie müssen einen Ausweis vorweisen.
  • Die Glaswand im Eingang des Hauptgebäudes (Blaues Gebäude) ist der NotfallInfopoint. Hier finden Sie wichtige Informationen, wie Aufenthaltsort der Kinder nach 15:30 Uhr etc.

Der Blackout ist außerhalb der Schulzeit
  • Der Unterricht ist ausgesetzt. Mit Eintritt des Katastrophenfalls haben alle Schüler:innen, Erziehungsberechtigte, Lehrer:innen und Freizeitpädagog:innen von einer Schulfrei-erklärung auszugehen, sofern keine anderen Informationen (z. B. aus dem Radio) vorliegen.
  • Die Wiederaufnahme des Schulbetriebs erfolgt erst nach ausdrücklicher Anweisung der Bildungsdirektion für Wien bzw. des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
  • Sobald die Schüler:innen die Schule wieder besuchen können, werden Sie von uns (z.B. über SchoolFox, per E-Mail, auf der Website etc.) informiert.

Bitte besprechen Sie die Vorgehensweisen mit Ihrem Kind, bewahren Sie Ruhe und machen Sie sich keine Sorgen. Ihr Kind ist in der Schule sicher und beaufsichtigt, bis es abgeholt wird.